Es gelten die AGB von Natalie Rehberger, Nuts Photography
I Geltung
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden
AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote,
Lieferungen und Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des
Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des
Bildmaterials zur Veröffentlichung.
3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei
Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit
widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine
Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche
Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und
Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen
getroffen werden.
II Allgemeines
1. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Bilder stets dem künstlerischen
Gestaltungsspielraum des Auftragnehmers unterliegen. Reklamationen und / oder
Mängelrügen hinsichtlich des vom Auftragnehmer ausgeübten künstlerischen
Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und
technischen Mittel der Fotografie sind ausgeschlossen. Nachträgliche
Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und
Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
2. Es kann nicht garantiert werden, dass alle bei einer Feier anwesenden Personen
fotografiert werden. Der Auftragnehmer ist aber stets bemüht dies zu erreichen, falls
dies von Auftraggeber gewünscht ist. Der Auftragnehmer wird sein bestes geben,
alle Grundelemente der Vorbereitung, Trauung, Empfang, Hochzeitsfeier und den
Paar- und Gruppenfotos zu fotografieren. Dies kann jedoch nicht als Garantie gelten,
das spezifische Bilder oder Szenen aufgenommen werden.
3. Dem Auftragnehmer und seinen Erfüllungsgehilfen sind angemessene Pausen inkl.
Verpflegung zu gewähren.
4. Der Auftragnehmer verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des
Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich
vereinbart werden. Originaldateien, wie RAW-Dateien verbleiben beim
Auftragnehmer. Eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter
schriftlicher Vereinbarung.
III Urheberrechte, Nutzungsrechte, Eigenwerbung
1. Dem Auftragnehmer steht das Urheberrecht an den Bildern nach Maßgabe des
Urheberrechts zu.
2. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern Nutzungsrechte für den nichtkommerziellen
Gebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für
nichtkommerzielle Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht
gestattet und erfordert eine schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers.
Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach
vollständiger Bezahlung des Honorars an den Auftraggeber über.
3. Der Auftragnehmer darf die Bilder, falls vertraglich festgehalten oder im Falle eines „TFP-Shootings“, im Rahmen seiner Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog,
Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.).
IV Honorare
1. Das Honorar für den Auftrag entspricht der im Gesamtbetrag aufgeführten Summe des gemeinsam festgelegten Vertrages.
Mit dem bestätigen eines Auftrags wird eine Anzahlung von (je nach Auftragsgröße) 20% – 40% des
Gesamtbetrags innerhalb von 7 Tagen in bar oder per Überweisung fällig. Das gesamte oder restliche
vereinbarte Honorar des Auftragnehmers ist spätestens mit Übergabe der Bilder fällig.
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen ggfs. auch per E-Mail zu erhalten, in
diesem Fall entfällt der Postversand.
2. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs
ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des
Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten
(auch außergerichtlicher) anwaltlicher Interventionen gehen zu Lasten des
Auftraggebers.
3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars bleiben Nutzungsrechte für die
gelieferten Bilder und Eigentumsrechte für sonstige Waren (z.B. Fotobuch, etc.)
beim Auftragnehmer.
4. Rabatte jeglicher Form sind nicht übertragbar, auszahlbar oder kombinierbar.
5. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen,
so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Auftragnehmer behält den Vergütungsanspruch
für bereits begonnene Arbeiten.
6. Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen
Wunsch den Auftraggebers, wird ein Honorar für jede
angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere
schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.
7. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu
vertreten hat oder infolge höherer Gewalt wie z.B. Witterungseinflüssen, so kann der
Auftragnehmer eine angemessene Erhöhung des Honorars zu 1/12 des
Reportagesatzes für jede angefangene Verlängerungsstunde verlangen. Bei Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann er auch Schadenersatzansprüche
geltend machen.
8. Wird eine Dienstleistung gekündigt, ist der Auftraggeber verpflichtet, die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen des Auftragnehmers abzunehmen.
Aus Beweisgründen ist eine Kündigung schriftlich durch den Auftraggeber zu erklären. Nach den gesetzlichen Bestimmungen des BGB ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber außerdem 5% Entschädigung für den gekündigten Leistungsteil zu berechnen. Sollte die Summe von 75,00 € nicht erreicht werden, so wird generell ein Ausfall mit 75,00 € berechnet. Dies gilt für Absagen, die bis zu drei Wochen vor einer Veranstaltung oder einem Dreh erfolgt sind.
Sollte eine Absage/Kündigung innerhalb von 48 Stunden vor dem offiziellen Termin erfolgen, wird generell eine Abstandsumme von 150,00 € plus 25% vom vereinbarten Honorar fällig. Wir der Termin 24 Stunden vorher abgesagt so ist Natalie Rehberger berechtigt 50% des Auftragsvolumens als Entschädigung zu verlangen.
Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Bereits gezahlte
Anzahlungen werden bei Vetragsrücktritt oder Nichteinhaltung des Termins (z.B abgesagte Hochzeit) nicht erstattet.
V Reisekosten, sonstige Kosten
1. Übersteigt die An- und Abreise des Auftragnehmers den zuvor vereinbarten Umfang
oder wurde keine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen, werden
folgende Reisekosten berechnet: je gefahrenem Kilometer 0,40 € netto, zzgl. je Stunde
Fahrtzeit 35,- €. Bei Anreise mit dem Auto.
VI Haftung
1. Gegen den Auftragnehmer gerichtete Schadenersatzansprüche aus Verzug,
Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und / oder vertraglichen
Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der
Schaden nicht durch vorsätzliches Verhalten des Auftragnehmers oder seiner
Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung
von Aufträgen geschieht mit sorgfältiger Planung. Sollte jedoch aufgrund besonderer
Umstände, wie z.B. plötzlicher Krankheit (auch von Familienangehörigen des
Auftragnehmers), Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. der
Auftragnehmer zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen können, wird keine
Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen
übernommen. Sollte es aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Auftragnehmers
kommen, bemüht sich dieser (soweit erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf
eigene Rechnung Leistungen erbringt. Eventuelle Mehrkosten des beauftragten
Ersatzfotografen gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Bereits geleistete
Vorauszahlungen werden zurückerstattet wenn der Auftragnehmer den Fototermin
nicht wahrnehmen kann.
2. Der Auftragnehmer haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und
digitalen Daten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die gewünschte Erstellung
von Material wie Fotobüchern etc. Fremdlabore, Fotobuchhersteller etc. zu
beauftragen. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist
ausgeschlossen.
3. Der Auftragnehmer haftet nicht für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der
Bilder.
4. Zusendung und Rücksendung von Material (Filme, Bilder, Bücher etc.) erfolgen auf
Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Sollte eine Rücksendung den Auftraggeber
nicht erreichen, so kann der Auftragnehmer hierfür nicht verantwortlich gemacht
werden.
5. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe
der Bilder bzw. des Werkes schriftlich beim Auftragnehmer einzureichen. Danach
gelten die Bilder oder Werke als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
6. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich
Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben.
Farbdifferenzen können auch bei Bildabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die
aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine
Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
7. Liefertermine für Bilder sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vom
Auftragnehmer bestätigt worden sind. Der Auftragnehmer haftet bei
Fristüberschreitung nur bei Vorsatz.
VII Nebenpflichten
1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen, dem Auftragnehmer übergebenen
Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, sowie bei Personenbildnissen
die Einwilligung der abgebildeten Persönlichkeiten zur Veröffentlichung,
Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf Verletzung
dieser Rechte beruhen, trägt der Auftraggeber.
VIII Datenschutz
1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers
können gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im
Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
IIX Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen und
Veröffentlichungen im Ausland. Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkten, tritt
die gesetzliche Regelung in Kraft. der Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen
dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
Diese AGB gelten ab dem 20.05.2018. Alle früheren AGB verlieren Ihre Gültigkeit.